ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines und Preise
Für unsere Lieferungen gelten folgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Preise verstehen sich ab Werk. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Anrechnung. Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

2. Lieferzeit
Angegebene Lieferfristen gelten annähernd. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitseinstellung oder Aussperrung, verspäteter Materialeingang bei uns oder unserem Lieferanten, verlängern die Lieferzeit angemessen. Verzugsentschädigung oder Annullierung eines Auftrages wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Rechnungsbeträge ist für die Lieferfirma völlig verlustfrei zu leisten, und versteht sich bei Barzahlung innerhalb 8 Tagen nach Ausstellung der Rechnung mit 2% Skonto, bei Barzahlung der Rechnung innerhalb 30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto. Bei Zielüberschreitungen sind vom 31. Tage an die bankmäßigen Zinsen und Spesen von dem Abnehmer in voller Höhe zu tragen. Diese stellen sich auf 1% über den jeweiligen Landeszentralbankdiskont. Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur auf Grund vorheriger Vereinbarung. Sie gelten erst dann als Bezahlung, wenn sie eingelöst sind. Wenn während der Vertragsdauer eine ungünstige Gestaltung der Kreditfähigkeit des Käufers dem Lieferer bekannt wird, oder wenn seitens des Käufers die Bezahlung fälliger Rechnungen nicht bedingungsgemäß erfolgt, werden sämtliche Forderungen der Lieferfirma sofort fällig, wobei das Rücktrittsrecht von laufenden Verträgen vorbehalten bleibt.

4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. Werden unsere Waren vom Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum im Sinne von § 947, Abs. 1 BGB überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält. Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzuge ist, weiterveräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Bestellers aus der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

5. Reklamationen
Beanstandungen an der Stückzahl der gelieferten Waren müssen innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware, an den Preisen innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Rechnung erfolgen.

6. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Leutkirch / Allgäu.

7. Gewährleistung
Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Lieferung z. Zt. der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Mängelrügen sind nach Entdecken eines Fehlers unverzüglich schriftlich zu erheben. Uns ist Gelegenheit zu geben den gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst festzustellen. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der Besteller die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt hat, oder wenn Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten am bemängelten Gegenstand ohne unsere Zustimmung ausgeführt wurden.

8. Gültigkeit dieser Bedingungen
Ein unter Hinweis auf die vorstehenden Bedingungen geschlossener Vertrag bleibt auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte der Bedingungen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen behalten wir uns vor. Bei Auftragserteilung gilt als Voraussetzung, dass die vorstehenden Bedingungen den Bestellern bekannt und von Ihnen anerkannt sind.

Unsere AGB als PDF zum Download